Die Zukunft fährt elektrisch
Wir bieten Ihnen ganz besondere Leasingangebote an Elektrofahrzeugen und Plug-In-
Hybriden von Volkswagen, die Spaß machen, effizienter sind und weniger verbrauchen. Aber das ist noch nicht alles, denn beim Fahrzeugkauf profitieren Sie zusätzlich von attraktiven Förderungen der Bundesregierung, wie z. B. dem Umweltbonus oder der Steuerbefreiung.
Wie wäre es also mit dem vollelektrischen ID.3, dem sportlichen Arteon Shooting Brake oder doch lieber dem dynamischen Tiguan?
Außerdem informieren wir Sie auf dieser Seite über spannende Themen rund um die Elektromobilität. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich in einem unserer Autohäuser.
Professional Class – Volkswagen für Selbstständige
Wer sein eigenes Geschäft führt, weiß, wie wichtig der richtige Partner ist. Das gilt
natürlich auch für die Mobilität. Deshalb gibt es Professional Class von Volkswagen. Denn
das GeschäftsfahrzeugLeasing1 der Volkswagen Leasing GmbH ist optimal auf die Mobilitätsbedürfnisse von Selbstständigen abgestimmt und bietet attraktive Leasingraten und zahlreiche, maßgeschneiderte Servicedienstleistungen.
Voraussetzung für Professional Class ist lediglich ein gültiger Nachweis Ihrer Tätigkeit in einer der folgenden Gruppen: Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige Land- und
Forstwirte, Eingetragene Vereine, Genossenschaften und Verbände.
Leistungen des GeschäftsfahrzeugLeasing1
Vorteile des GeschäftsfahrzeugLeasing1
Umweltbonus – für verantwortungsbewusste Mobilität
Wir unterstützen Ihren Einstieg in die Elektromobilität:
Sichern Sie sich jetzt bis zu 9.000 €2 Umweltbonus.
Mit dem Ziel, Elektromobilität für alle zugänglich zu machen, erhalten Sie beim
Kauf von Elektrofahrzeugen oder Plug-In-Hybriden eine Förderung über bis zu 9.000€2
auf Neuwagen. Für weitere Informationen dazu sprechen Sie uns gerne an.
10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung
Um die Elektromobilität noch weiter voranzutreiben, sind Elektrofahrzeuge zehn
Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Im Rahmen des Konjunkturpakets
der Bundesregierung wurde diese Maßnahme bis Ende 2030 verlängert3.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn
Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Mit der Kfz-Steuerbefreiung setzt die Bundesregierung also ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität.
Reduzierte Dienstwagenbesteuerung
Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybriden sorgen für bessere Luft und stärken den Klimaschutz. Die Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen wurde daher im Rahmen des
Konjunkturpakets der Bundesregierung nochmals attraktiver gestaltet. So wird z. B. die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € nur noch zu einem Viertel berücksichtigt. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 €, wird die Bemessungsgrundlage halbiert4.
Privilegierung im Straßenverkehr
Neben den monetären Vorteilen können Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen zusätzlich von Sonderrechten im Straßenverkehr profitieren, wie z. B. besondere Parkplätze oder verringerte Parkgebühren. Mit solchen Anreizen will die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland noch weiter fördern5.
Vorteile für Elektrofahrzeuge
ID.3 Pro Performance Life 150 kW (204 PS) 58 kWh 1-Gang-Automatik
ID.4 Pro Performance 1st 150 kW (204 PS) 77 kWh 1-Gang-Automatik
Arteon Shooting Brake R-Line 1,4 l eHybrid OPF 115 kW (156 PS) / 85 kW (115 PS) 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG
Angebot für den Tiguan Life 1,4 l eHybrid OPF 110 kW (150 PS) / 85 kW (115 PS) 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG
Angebot für den Touareg Elegance 3,0 l V6 eHybrid OPF 4MOTION 250 kW (340 PS) / 100 KW (136 PS) 8-Gang-Automatik (Tiptronic)
Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Stand 12/2020. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
1. Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderzielgruppen und Kunden mit gültigem Großkundenvertrag für ausgewählte Modelle, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer. Überführungspauschale und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Dieses und ähnliche Fahrzeuge sind nur in begrenzter Stückzahl verfügbar. Angebot gültig bis zum 31.12.2020 oder solange der Vorrat reicht.
2. Der Umweltbonus besteht aus einem Volkswagen-Anteil in Höhe von bis zu 3.000 € exkl. MwSt. und einem Bundesanteil in Höhe von insgesamt bis zu 6.000 €. Die Auszahlung des Anteils des Bundes erfolgt erst nach positivem Bescheid des vom Kunden gestellten Antrags beim BAFA. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Anträge auf Förderung mit erhöhtem Bundesanteil können beim BAFA unter Einhaltung der Förderungsbedingungen bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
3. Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
4. Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Hybrid- oder E-Fahrzeugs noch bis zum 01.01.2022 von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs (0,5 % bei Hybridfahrzeugen, 0,25 % bei E-Fahrzeugen) mit einem Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer von bis zu 60.000,00 € nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt, mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000,00 € wird die Bemessungsgrundlage halbiert.
5. Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Die Umsetzung ist den Ländern, Städten und Kommunen vorbehalten.
6. Die Sonderzahlung entspricht der staatlichen Förderung, die der Kunde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, zurückerstattet bekommt. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der staatliche Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Anbieterbank: Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die die Erich Röhr GmbH & Co. KG als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen.
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